Transparenzbericht gemäß § 55c WPO zum 6. März 2009

Nach § 55c WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtet, jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (§ 319a Abs. 1 Satz 1 HGB) durchführen. In den Transparenzbericht sind bestimmte Angaben über die Struktur und die interne Organisation des Abschlussprüfers aufzunehmen.

 

Herr Dirk Klatt (im Folgenden auch der Wirtschaftsprüfer genannt) ist Partner der Beul-Klatt & Kollegen Partnerschaft (im Folgenden auch Partnerschaft genannt). Die Partnerschaftsgesellschaft ist nicht als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Sie führt daher selber keine gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen durch, sondern die Abschlussprüfungen werden von Herrn Wirtschaftsprüfer Dirk Klatt im eigenen Namen als Einzelpraxis angenommen und durchgeführt.

 

Mit dem folgenden Bericht kommt der Wirtschaftsprüfer Herr Dirk Klatt seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Offenlegung des Transparenzberichtes nach. Es wird im folgenden immer darauf hingewiesen, ob die Ausführungen für Herrn Dirk Klatt in Einzelpraxis oder für die Partnerschaft gelten.

 

Rechtsform

Bei unserer Gesellschaft handelt es sich um eine Partnerschaftsgesellschaft, die im Partnerschaftsregister des Amtsgerichtes Koblenz unter PR 20006 eingetragen ist. Partner sind Herr Dr. Carsten René Beul und Herr Dirk Klatt mit gleichen Anteilen. Seit dem 1.1.2008 ist Herr Ulrich Regnier als weiterer Partner mit einem Anteil von 10 % aufgenommen worden. Die drei Partner leiten die Praxis in gemeinsamer Absprache.

 

Der Gewinn der Gesellschaft wird auf die Partner entsprechend ihren Anteilen verteilt, wobei dem Partner Regnier ein Mindestgewinn zugesagt wurde.

 

Aufträge über gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen werden von Herrn Dirk Klatt im eigenen Namen angenommen und durchgeführt. Da er keine Angestellten hat, bedient er sich bei der Auftragsabwicklung der Beul-Klatt & Kollegen Partnerschaft. Die Vergütungen für die durchgeführten Abschlussprüfungen fließen im vollen Umfang in die Partnerschaft ein.

 

Weder der Wirtschaftsprüfer noch die Partnerschaft halten Beteiligungen an anderen Unternehmen.

 

 Beschreibung des internen Qualitätssicherungssystems (QSS)

Zur Umsetzung der nach der Wirtschaftsprüferordnung (WPO), der Berufssatzung der WP/vBP und der VO 1/2006 einzuhaltenden Berufspflichten und zu beachtenden fachlichen Regeln hat der Wirtschaftsprüfer sowie die Partnerschaft ein einheitliches Qualitätssicherungssystem eingeführt.

 

Das QSS umfasst insbesondere die folgenden Bereiche:

 

     a) Beachtung der Berufspflichten
     b) Auftragsannahme
     c) Personalorganisation
     d) Gesamtplanung
     e) Umgang mit Beschwerden
     f) Auftragsorganisation/Auftragsabwicklung
     g) Nachschau

 

Die Umsetzung des Qualitätsicherungssystems erfolgt unter Zuhilfenahme des Farr-Niemann-QSS-Programms. Dieses QSS ist speziell für mittelständisch strukturierte WP-Praxen entwickelt worden. Es bietet praxisnahe, sofort anwendbare L&oumlsungen auf der Grundlage der aktuellen Berufsgrundsätze an. So werden standardisierte Regelungen zur Praxisorganisation und zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung angeboten und durch Arbeitshilfen ergänzt, um den im Mittelstand regelmäßig auftretenden Fallkonstellationen gerecht zu werden. Die Arbeitshilfen entsprechen standardisierten Prüfungshilfsmitteln, wie sie auch vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) oder im Schrifttum entwickelt wurden, um den Vorgaben durch Prüfungsstandards des Berufsstands oder sonstige Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung in der täglichen Berufspraxis zu entsprechen. Die notwendige Aktualität, wird durch regelmäßige Updates der Standard-Regelungen und -Arbeitshilfen an neue Gesetzeslagen bzw. Standards des Berufsstandes, gewährleistet.

 

Die standardisierten Regelungen und Arbeitshilfen werden durch uns auf die speziellen Bedürfnisse unserer Praxis und unserer Mandanten angepasst. Damit werden wir den hohen für unsere Mandanten notwendigen Qualitätsanspruch gerecht. Die Dokumentation erfolgt im großen Umfang digital und ist für jeden Mitarbeiter auf seinem Arbeitsplatz verfügbar, so dass ein jederzeitiger Zugriff m&oumlglich ist. Durch regelmäßige interne Schulungen werden unsere Qualitätsgrundsätze an unsere Mitarbeiter darüber hinaus vermittelt.

 

a) Beachtung der Berufspflichten

 

Die zu beachtenden Berufspflichten betreffen insbesondere die Unabhängigkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Eigenverantwortlichkeit, das berufswürdige Verhalten sowie die Unterzeichnung von Verpflichtungserklärung. Die Regelungen zur beruflichen Unabhängigkeit ergeben sich aus den Vorschriften des § 43 Abs. 1 WPO, § 38 Nr. 1 BS WP/vBP sowie ergänzend für Abschlussprüfungen aus den §§ 319, 319 a HGB. Insbesondere sollen die Regelungen ausschließen, dass die Besorgnis der Befangenheit bei der Durchführung eines Auftrages vorliegen kann. Eine solche Besorgnis liegt dann vor, wenn solche Tatbestände gegeben sind, die aus Sicht eines verständigen Dritten geeignet sind, die Urteilsbildung unsachgemäß zu beeinflussen. Der Wirtschaftsprüfer, Herr Dirk Klatt hat vor jeder Auftragsannahme die Gefahren von Interessenkollisionen sowie das Vorliegen der Unabhängigkeit zu prüfen.

 

Die Einhaltung des Grundsatzes der Gewissenhaftigkeit gewährleistet, dass nur solche Aufträge angenommen werden, für die die erforderliche Sachkunde und die zur Bearbeitung n&oumltige Zeit vorliegt. Herr Dirk Klatt sowie die anderen Gesellschafter der Partnerschaft stellen daher sicher, dass die geltenden gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Bereits vor Dienstantritt werden die Mitarbeiter auf die Einhaltung der Regelungen des QSS schriftlich verpflichtet.

 

Der Grundsatz der Verschwiegenheit bedeutet, dass Wirtschaftsprüfer und deren Mitarbeiter solche Tatsachen und Umstände, die ihnen während ihrer Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren und nicht unbefugt für eigene oder fremde Verm&oumlgensdispositionen nutzbar machen dürfen. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung gilt zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann. Herr Dirk Klatt sowie die Partnerschaft stellen sicher, dass sämtliche Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Hierzu wird durch die Mitarbeiter eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben. Diese Verpflichtung erfolgt bei Dienstantritt.

 

Das Einhalten des Grundsatzes der Eigenverantwortlichkeit bedeutet, dass der verantwortliche Wirtschaftsprüfer (Herr Dirk Klatt) sein Handeln in eigener Verantwortung und frei von Weisungen zu bestimmen, sich selbst ein Urteil zu bilden und seine Entscheidungen selbst zu treffen hat. Aufgrund der Größe unserer Partnerschaft ist sichergestellt, dass der verantwortliche Wirtschaftsprüfer (Herr Dirk Klatt), in vollem Umfang die Tätigkeit der Mitarbeiter derart überblicken kann, dass er sich selbst eine auf seiner Kenntnis beruhende fachliche überzeugung bilden kann.

 

Die Verpflichtung zu berufswürdigem Verhalten bedeutet, dass sich der Wirtschaftsprüfer jeder Tätigkeit zu enthalten hat, die mit seinem Beruf oder mit dem Ansehen des Berufes unvereinbar sind. Insbesondere gilt dies, wenn Herr Dirk Klatt oder die Partnerschaft für eine pflichtwidrige Tätigkeit in Anspruch genommen werden soll. Wirtschaftsprüfer sind verpflichtet, ihre Auftraggeber auf m&oumlgliche Gesetzesverstöße aufmerksam zu machen, die sie im Rahmen der Wahrnehmung ihrer Aufgaben feststellen. Zur Umsetzung dieses Berufsgrundsatzes ist insbesondere eine Angemessenheit der Vergütung des Auftrags bei Vereinbarung und dessen Abrechnung gegeben. Kollegiales Verhalten bei der übernahme von Aufträgen ist zu gewährleisten.

 

Die Mitarbeiter haben sowohl im Rahmen ihrer Einstellung als auch jährlich und auftragsbezogen Erklärung abzugeben, mit der sie die Einhaltung der vorstehenden Berufspflichten akzeptieren.

 

b) Auftragsannahme

Die Regelung zur Auftragsannahme und Fortführung stellen sicher, dass nur solche Mandate angenommen oder fortgeführt werden, die in sachlicher, personeller und zeitlicher Hinsicht ordnungsgemäß abgewickelt werden k&oumlnnen und die nicht den Ruf oder die wirtschaftliche Lage von Herr Dirk Klatt sowie der Beul-Klatt & Kollegen Partnerschaft gefährden. Die ausschließliche Zuständigkeit für die Annahme, Fortführung und Beendigung von Aufträgen liegt bei dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer Herrn Dirk Klatt.

 

Vor der Entscheidung über eine Auftragsannahme bzw. Fortführung hat Herr Wirtschaftsprüfer Dirk Klatt anhand einer Checkliste festzustellen, dass die Bestellung zum Abschlussprüfer wirksam erfolgt ist. Es hat eine Analyse der Integrität des Mandanten und der mit Auftrag verbundenen Risiken stattzufinden. Ebenso ist die Erfüllung der Verpflichtung nach dem Geldwäschegesetz festzustellen. Das Vorhandensein ausreichender Erfahrung und Kompetenz sowie personelle und zeitliche Kapazität sind zu prüfen und zu beurteilen. Weiterhin ist die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten, insbesondere des Grundsatzes der Unabhängigkeit, bereits an dieser Stelle festzustellen. Die Identifikation potentieller Interessenkonflikte ist sicherzustellen. Kö:nnen Interessenkonflikte nicht gelö:st werden, ist der Auftrag abzulehnen bzw. niederzulegen. Bei Folgeaufträgen werden die Änderungen der Mandats- und Auftragsrisiken sorgfältig beurteilt (neue Geschäftstätigkeiten bei Mandanten, gegebenenfalls Vorhandensein von Spezialkenntnissen). Auch nach Annahme des Auftrags ist das Eintreten von Bedingungen zu beobachten und zu bewerten, die bereits ursprünglich zur Ablehnung des Auftrags geführt hätten. Die gesamte Auftragsannahme und -fortführung ist zu dokumentieren.

 

Jeder Auftrag wird mit einem schriftlichen Auftragsbestätigungsschreiben bestätigt. Diesem werden grundsätzlich die „Allgemeinen Auftragsbedingungen“ beigefügt. Sobald Sachverhalte eintreten, die dazu führen, dass ein Mandat nicht fortgeführt werden kann, hat der verantwortliche Wirtschaftsprüfer unverzüglich das Mandat niederzulegen.

 

Zur Annahme eines Prüfungsauftrages, der von dem Vorgänger gekündigt wurde, ist von dem Mandanten die Zustimmung zur Kontaktaufnahme mit dem bisherigen Prüfer einzuholen. Stimmt der Mandant einer solchen Unterrichtung nicht zu, ist der Auftrag abzulehnen. Aufgrund der Organisation unserer Gesellschaft liegen keine schriftlichen Regelungen zur internen Konsultation vor. Der Wirtschaftsprüfer entscheidet nach eigenem fachlichem und berufsrechtlich zulässigem Ermessen.

 

Prüfungsaufträge, die bei Unternehmen des &oumlffentlichen Interesses durchgeführt werden (§ 319 a WP) oder bei denen im Rahmen der Auftragsanlage besondere Risiken festgestellt wurden, unterliegen einer auftragsbegleitenden Qualitätssicherung. .

 

c) Personalorganisation

Da Herr Dirk Klatt keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, bestehen in der Beul-Klatt & Kollegen Partnerschaft die Regelungen zur Personalplanung und -entwicklung.

 

Die Regelung zur Personalplanung und -entwicklung in der Partnerschaftsgesellschaft zielen darauf ab, dass ausreichend personelle Ressourcen vorhanden sind und die Mitarbeiter ausreichend qualifiziert sowie bereit sind, die allgemeinen Berufspflichten zu beachten, damit die Auftragsabwicklung und Berichterstattung entsprechend ordnungsgemäß erfolgt. Es wird daher sichergestellt, dass eine hohe Qualifikation und ausreichende Information der Mitarbeiter gewährleistet ist. Im Zuge dessen werden im Prüfungsbereich nur solche Mitarbeiter eingesetzt, die die erforderliche Qualifikation pers&oumlnlicher und fachlicher Hinsicht, gewährleisten. Bereits bei der Einstellung von Mitarbeitern für den Prüfungsbereich wird auf einschlägige Vorbildung, eine abgeschlossene Berufsausbildung und/oder ein abgeschlossenes Hochschulstudium Wert gelegt. Hierzu werden die Einstellungskriterien der WP-Praxis einheitlich angewendet. Die Festlegung der fachlichen Kriterien erfolgt in Abhängigkeit von unserer Mandanten- und Auftragsstruktur Die Beurteilung der Bewerber erfolgt durch die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer, der auch zuständig für die Auswahl der einzustellenden Mitarbeiter ist. Dabei erfolgt die Personalplanung unter Berücksichtigung der Gesamtplanung aller Aufträge. In diesem Rahmen erfolgt auch die Definition des Bewerber-Anforderungsprofils. Die Personalsuche erfolgt im Allgemeinen durch Annoncen.

 

Vor Dienstantritt werden die neu eingestellten Mitarbeiter zur Einhaltung folgender Punkte schriftlich verpflichtet (vgl. § 5 Abs. 3 BS WP / vBP):

 

- Unabhängigkeit
- Verschwiegenheit, Datenschutz, Insider-Regeln
- Regelungen unseres QSS

 

Im Rahmen der Einstellung stellt eine Checkliste („Einstellungsprozedere“) sicher, dass alle notwendigen Formalien eingehalten werden und der neue Mitarbeiter angeleitet wird. Vor Ablauf der Probezeit (6 Monate) wird über die endgültige Einstellung entschieden. Als Leitfaden dient ein Formular.

 

Nach erfolgter Einstellung werden die Mitarbeiter im Rahmen ihrer fachlichen Aus- und Fortbildung sowohl im steuerlichen als auch im handelsrechtlichen Bereich sowie in prüferischer Methodenkompetenz intern und extern geschult. Das Ablegen der Berufsexamina wird von der Partnerschaftsleitung ausdrücklich gewünscht. Sämtliche im Prüfungsbereich eingesetzten Mitarbeiter verfügen mindestens über die Bilanzbuchhalterqualifikation oder ein abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium.

 

Die Mitarbeiter werden in jährlichen Gesprächen auf Basis einer Selbsteinschätzung beurteilt. Neben den rein fachlichen Kenntnissen sind insbesondere auch soziale Kompetenz und persö:nliche Zielsetzungen Themen der Gespräche. Ab fünf Berufsjahren bzw. ab StB-Examen erfolgt die Beurteilung alle zwei Jahre.

 

Die Beurteilungsergebnisse haben Auswirkungen auf:



- Beförderung
- Gehaltsentwicklung
- Übernahme von mehr Verantwortung und neuen Aufgaben

 

Die pers&oumlnliche Karriere der fachlichen Mitarbeiter der WP-Praxis hängt maßgeblich von der Qualität der Arbeit und der Beachtung der Regelungen des internen QSS ab. Verstöße gegen diese Regelungen k&oumlnnen disziplinarische Folgen haben. Die Beurteilungsergebnisse werden so dokumentiert, dass sie bei der Entscheidung über den Mitarbeitereinsatz herangezogen werden k&oumlnnen.

 

Die WP-Praxis stellt eine ausreichende und rechtzeitige Fachinformation auf den Gebieten der beruflichen Betätigung sicher. Hierzu zählen insbesondere:



- Gesetzliche Vorschriften
- Rechtsprechung (insbes. BGH, BFH)
- Schrifttum (insbes. Kommentare)
- IDW Standards
- Andere Informationen der Berufsorganisationen zu Fragen der Rechnungslegung, Prüfung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlichen Beratung.

 

Die Entscheidung über die Bestellung von Fachbüchern und -zeitschriften obliegt den Partnern. Anfragen k&oumlnnen von jedem Mitarbeiter an die Partner gerichtet werden.

 

Ausgewählte Fachzeitschriften sind nach Durchsicht der Partner im Umlaufverfahren von Mitarbeiter zu Mitarbeiter zeitnah weiterzureichen.

 

Ferner verfügt jeder Mitarbeiter über einen Internet-Zugang zum Zwecke der Informationsrecherche.

 

Über wichtige Gesetzesänderungen, etc. wird über praxisinterne Rundschreiben (per E-Mail) informiert

 

d) Gesamtplanung

Die Gesamtplanung aller Aufträge dient der gewissenhaften Berufsausübung. Art und Empfang der erforderlichen Gesamtplanung werden im Wesentlichen abhängig von den jeweiligen Besonderheiten der durchzuführenden Aufträge bestimmt

 

Ausgangspunkt der Gesamtplanung ist die Einzelplanung der von Herrn Dirk Klatt abzuwickelnden Aufträge. Anhand einer selbst gefertigten Excelübersicht sind die Einsätze der Mitarbeiter mandatsbezogen mit Beginn und Ende des Auftrags, dem geschätzten Zeitbedarf sowie den Namen der erforderlichen Mitarbeiter ausgewiesen. Auswahlkriterium der Mitarbeiter ist die fachliche Qualifikation und Erfahrung sowie die besondere Mandatsbetreuung. Die Terminvorgaben für gesetzliche Prüfungsaufträge erhalten stets Priorität. Sollte die Auftragsabwicklung hinsichtlich der zeitlichen, personellen oder sachlichen Vorgaben gefährdet erscheinen, werden die Mandanten rechtzeitig informiert und Maßnahmen zur Behebung der Konflikte eingeleitet. Die gesetzlichen Prüfungsaufträge werden auch in die Siegelliste aufgenommen.

 

Die Planung erfolgt grundsätzlich zu Beginn des Geschäftsjahres und wird fortlaufend angepasst und aktualisiert. Die Mitarbeiter sind stets über den aktuellen Stand der Gesamtplanung durch das QSS informiert.

 

e) Umgang mit Beschwerden

Sollte es zu Beschwerden kommen, ist ein zentraler Erfassungsbogen auszufüllen. In diesem Erfassungsbogen ist aufzunehmen, von wem die Beschwerde bzw. der Vorwurf kommt, die Beschwerde ist zu beschreiben. Es ist festzuhalten, ob sich aus der Beschwerde oder dem Vorwurf Angriffspunkte für Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder vertragliche Regelungen ergeben und ob die Beschwerde bzw. der Vorwurf offensichtlich begründet und auch bedeutsam sind. Sofern erforderlich ist bei begründeten Beschwerden oder Vorwürfen vom Mandanten oder Dritten die Einholung rechtlichen Rates erforderlich. Weiterhin ist festzuhalten, ob von der Beschwerde oder dem Vorwurf das QSS oder ein noch nicht abgeschlossener Prüfungsauftrag betroffen sind. Zuständig für die Bearbeitung der Beschwerde ist der jeweils verantwortliche Wirtschaftsprüfer.

 

Das Beschwerdesystem stellt sicher, dass bei Nichtbeachtung von Regelungen des QSS Maßnahmen zur Beseitigung der Schwächen bzw. zur künftigen Einhaltung der Regelung des QSS ergriffen werden.

 

f) Auftragsorganisation

Die Auftragsorganisation regelt insbesondere:



- Organisation der Auftragsabwicklung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regelungen für die Auftragsabwicklung
- Anleitung des Auftragsteams
- Einholung von fachlichem Rat
- Laufende Überwachung der Auftragsabwicklung und abschließende Durchsicht der Auftragsergebnisse
- Auftragsbezogene Qualitätssicherung
- Lösung von Meinungsverschiedenheiten
- Abschluss der Auftragsdokumentation und Archivierung der Arbeitspapiere

 

Die Regelung des Ablaufs der Jahresabschlussprüfung ist anhand des Farr-Niemann-QSS geregelt. Die Beachtung gesetzlicher Vorgaben, der fachlichen IDW-Standards sowie weitere berufsständische Verlautbarungen ist Bestandteil der Prüfungsgrundsätze. Bei der Durchführung der Prüfung wird dementsprechend nach dem risikorentierten Prüfungsansatz (IDW PS 261) vorgegangen.

 

Für die Organisation der Auftragsabwicklung ist der verantwortliche Mitarbeiter unter Anleitung des Wirtschaftsprüfers, Herrn Dirk Klatt zuständig. Die überwachung des Einhaltens der fachlichen Regelungen sowie der allgemeinen Berufspflichten obliegt dem verantwortlichen Wirtschaftsprüfer.

 

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Regeln für die Auftragsabwicklung hat der verantwortliche Wirtschaftsprüfer im Einzelfall zu steuern und zu überwachen.

 

Die Anleitung des Auftragsteams durch den verantwortlichen Wirtschaftsprüfer erfolgt in der Regel im Rahmen eines Vorgesprächs. Die fachlichen Mitarbeiter haben durch Verwendung eingeführter Formulare, Checklisten und Frageb&oumlgen, die im Wesentlichen den Vorgaben des IDW bzw. der einschlägigen Fachliteratur angelehnt sind, die Prüfungshandlung durchzuführen und die Arbeitspapiere zu gestalten.

 

Meinungsverschiedenheiten innerhalb des Prüfungsteams entscheidet der verantwortliche Wirtschaftsprüfer.

 

In besonders kritischen Fällen sind externe Sachverständige, insbesondere das IDW, um fachlichen Rat zu bitten.

 

Bei sämtlichen Prüfungen mit Siegelführung (Pflicht oder freiwillig) wird vor Auslieferung des Prüfungsberichts anhand des Berichts überprüft, ob die für den Prüfungsbericht geltenden fachlichen Regeln (§ 321 HGB, IDW PS 450) eingehalten worden sind (Berichtskritik). Die Berichtskritik erfolgt i.A. durch einen Wirtschaftsprüfer. Dazu stehen ihm formalisierte Frageb&oumlgen in unserem QSS zur Verfügung

 

Bei allen gesetzlichen Abschlussprüfungen von Unternehmen des &oumlffentlichen Interesses i.S.d. § 319a HGB ist die auftragsbegleitende Qualitätssicherung durchzuführen. Die Wahrung des Vier-Augen-Prinzips und die zeitnahe Überprüfung der fachlichen Entscheidungen sind bei diesen Unternehmen von besonderer Bedeutung.

 

Die Qualitätssicherung erfolgt während der gesamten Durchführung der Abschlussprüfung (Þ von der Auftragsannahme bis zur Berichterstattung). Sie ist zu geeigneten Zeitpunkten während der Auftragsabwicklung vorzunehmen. Der Qualitätssicherer und der verantwortliche Wirtschaftsprüfer haben sich vor Beendigung der Prüfung abzustimmen (aufgetretene Meinungsverschiedenheiten müssen vorher beigelegt sein).

 

Das QSS regelt, dass die Dokumentation der Arbeitspapiere zeitnah zur Erteilung des Bestätigungsvermerkes abgeschlossen werden soll. Der Zeitraum soll 60 Tage nach Erteilung des Bestätigungsvermerkes nicht überschreiten. Die Dokumentation erfolgt teilweise auch in elektronischer Form. Maßnahmen zur Datensicherung sind getroffen. Die in Papierform vorhandenen Arbeitspapiere werden im Zentralarchiv aufbewahrt.

 

g) Nachschau

Das Ziel der Nachschau liegt in der Beurteilung von Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems. Sie erstreckt sich auf die allgemeine Praxisorganisation und die Abwicklung von Aufträgen. Die Leitung der Partnerschaft hat einen fachlich geschulten Mitarbeiter benannt, der für die Planung und Durchführung der Nachschauaktivitäten und die Auswertungen der Ergebnisse zuständig ist. Der Mitarbeiter verfügt über ausreichende fachliche Kenntnisse und Erfahrung mit Aufgabenstellungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung. Er darf keine Teilbereiche des Qualitätssicherungssystems bzw. Aufträge beurteilen für die er selbst verantwortlich war.

 

Das Arbeitsprogramm der Nachschau beruht auf dem Farr-Niemann-QSS. Ziel ist es, das gesamte Auftragsspektrum unter risikoorientierten Ausfallprinzipien zu erfassen jeden Wirtschaftsprüfer innerhalb eines Zyklus von drei Jahren mindestens mit zwei Aufträgen in die Nachschau einzubeziehen. über die Ergebnisse der Nachschau wird ein Bericht erstellt, in dem die festgestellten Schwächen im Qualitätssicherungssystem und wesentliche Verstöße gegen Berufspflichten und Regelungen des QSS dargestellt werden.

 

Fortbildungsgrundsätze und -maßnahmen

Aufgrund der Größe und Struktur unserer Gesellschaft erfolgt die Ausbildung neuer Mitarbeiter im Wesentlichen im Rahmen des Training on the Job. Fachliche Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere im steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und handelsrechtlichen Bereich sowie im Prüfungswesen, werden gef&oumlrdert. Sämtliche im Prüfungsbereich beschäftigten Mitarbeiter sowie die geschäftsführenden Berufsträger haben sich mindestens 40 Stunden qualifiziert aus- und fortzubilden. Dies erfolgt im Wesentlichen durch Besuch externer und interner Fortbildungsveranstaltungen sowie durch Dozententätigkeit.

 

Die Mitarbeiter sind verpflichtet, sich angemessen fortzubilden, dabei werden 40 Stunden als Richtgröße angesehen. Die Fortbildungen werden mit den Partnern abgestimmt und werden im QSS erfasst, so dass eine jederzeitige überprüfung der Fortbildung m&oumlglich ist. Dabei werden zu Beginn eines Jahres die grundsätzlichen Schwerpunkte der Fortbildung im Mitarbeitergespräch abgesprochen.

 

Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit Zu den bereits beschriebenen wesentlichen Berufspflichten des Abschlussprüfers geh&oumlrt es, dass er seine Tätigkeit unabhängig und frei von Umständen durchführt, die eine Besorgnis der Befangenheit begründen. Diese Berufspflicht wird durch gesetzliche und berufständische Regelungen festgelegt. Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit werden die Mitarbeiter regelmäßig über die Bedeutung und Inhalte des Besorgnisses der Befangenheit und der beruflichen Unabhängigkeit informiert.

 

Sämtliche Mitarbeiter werden zur Sicherstellung der pers&oumlnlichen Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften regelmäßig und anlassbezogen zur finanziellen persö:nlichen oder kapitalmäßigen Bindung befragt. Die Unabhängigkeitserklärung samt aktueller Mandantenliste wird regelmäßig (einmal jährlich) von allen fachlichen Mitarbeitern eingeholt. Bereits bei der Einstellung der Mitarbeiter erfolgt eine Unterrichtung über die Berufsgrundsätze und die Aushändigung der aktuellen Mandantenliste. Verstöße gegen die Unabhängigkeitsvorschriften sind in der Geschichte unserer Gesellschaft noch nicht vorgekommen.

 

Erklärung über die Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit

 

Auf der Grundlage der dargestellten Maßnahmen bestätige ich, Herr Dirk Klatt, dass die Einhaltung der Unabhängigkeitsanforderung überprüft worden ist. Verstöße wurden nicht festgestellt. Auswirkungen auf von mir durchgeführte Prüfungen waren nicht gegeben.

 

Durchsetzung des internen Qualitätssicherungssystems

 

„Hiermit erkläre ich, Herr Dirk Klatt, dass das von mir und der Beul-Klatt & Kollegen Partnerschaft eingeführte und angewendete Qualitätssicherungssystem den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dass die sich aus diesem System ergebenden Vorgaben in dem abgelaufenen Kalenderjahr eingehalten worden sind. Hiervon habe ich mich in geeigneter Weise überzeugt. Soweit in Einzelfällen festgestellt worden ist, dass Vorgaben nicht eingehalten worden sind, habe ich die erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der Regeln ergriffen.“

 

Teilnahme an der Qualitätskontrolle gemäß § 57 a WPO

 

Nach § 57 a Abs. 1 WPO sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen, verpflichtet, sich regelmäßig einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Da Herr Dirk Klatt Unternehmen von &oumlffentlichem Interesse prüft, hat er diese Prüfung alle drei Jahre durchführen zu lassen (§ 57 a Abs. 6 Satz 8 WPO). Für Herrn Dirk Klatt wurde, nachdem die erste Qualitätskontrolle im Herbst 2005 durchgeführt wurde, im Herbst 2008 eine neue Qualitätskontrolle durchgeführt. Der Qualitätsprüfer hat Gegenstand, Art und Umfang in einem Qualitätskontrollbericht zusammengefasst, der der Wirtschaftsprüferkammer Ende 2008 zugeleitet wurde. Daraufhin hat die Wirtschaftsprüferkammer Herr Dirk Klatt mit Bescheinigung vom 8. Januar 2009 die Teilnahme an der Qualitätskontrolle bestätigt. Die Bescheinigung ist bis zum 2. Januar 2012 befristet.

 

Unternehmen i.S.d. § 319a HGB

Herr Dirk Klatt hat die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der DCI Database für Commerce and Industry AG, Starnberg zum 31.12.2008 durchgeführt.

 

Finanzinformationen

Der Gesamtumsatz 2008 belief sich auf TEUR 1.525, davon entfielen rd. 20 % auf Abschlussprüfungen, 20 % auf Rechtsanwaltsgebühren und 60 % auf Steuerberatungsleistungen. Die Angaben beziehen sich auf die Partnerschaft, Einnahmen auf der Einzelpraxis Dirk Klatt bestehen nicht.

 

Erklärung

Hiermit erkläre ich, dass das beschriebene interne Qualitätssicherungssystem regelmäßig aktualisiert und die Einhaltung kontrolliert wird. Die Beachtung der beschriebenen Maßnahmen zur Wahrung der Unabhängigkeit wird in regelmäßigen Abständen geprüft.

 

Neuwied, den 6. März 2009